Übertragung der Nutzungsrechte
Einverständniserklärung
Übertragung der Nutzungsrechte
Hiermit räume ich
Name, Anschrift: _______________________________________________________________
Ort, Datum: _______________________________________________________________
der Rocketlife GmbH unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht, der von mir übermittelten Bilder, ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet das Recht, der Rocketlife GmbH, die Bilder auf ihren Internetseiten und für die Belange der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Flyer, Plakate, soziale Netzwerke etc.) zu verwenden, sowie im Rahmen einer Ausstellung zu zeigen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe, sowie zur Digitalisierung, elektronischen Bearbeitungen und das Retuschieren der Bilder. Ich versichere, dass - sofern Personen auf den Bildern abgebildet und individuell erkennbar sind - sich diese mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden erklären. (siehe unten)
Ich bin über den Inhalt § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausdrücklich belehrt worden. (siehe unten)
__________________________________
Unterschrift
Einverständniserklärung Abgebildeter
(Diese Erklärung ist von allen, auf einem Foto individuell erkennbaren Personen, zu unterschreiben).
Ich/wir erkläre(n) mich/uns unwiderruflich damit einverstanden, dass die der Rocketlife GmbH zur Verfügung gestellten Bilder, auf denen ich/wir abgebildet bin/sind, auf ihren Internetseiten und für die Belange der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Flyer, Plakate, soziale Netzwerke etc.) verwendet und im Rahmen einer Ausstellung gezeigt werden dürfen.
#1 Name, Vorname, Unterschrift: _________________________________________
#2 Name, Vorname, Unterschrift: _________________________________________
#3 Name, Vorname, Unterschrift: _________________________________________
#4 Name, Vorname, Unterschrift: _________________________________________
§
31 Einräumung von Nutzungsrechten:
- (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.